Hauptmenü
Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG), Registrierungspflicht für alle Hunde, weiterführende Informationen hier:
www.hunderegister-
Das NHundG sieht u.a. vor, dass alle Neuhundehalter (diejenigen, die innerhalb der letzten 10 Jahre nicht nachweisbar,
mindestens 2 Jahre am Stück einen Hund gehalten haben) eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Ab 01.07.2013 vor Anschaffung des Hundes!
Die Liste mit Prüfern, die diese Sachkundeprüfung abnehmen dürfen, erhalten Sie von Ihrem Veterinäramt oder in Ihrer Hundeschule